Gewalt gegen Frauen heute und zur Zeit Louise Otto-Peters'

Ein Beitrag zum 6. Leipziger Frauen*Flinta*Festival am 04. Mai 2024 von Alina Funk

 

Gewalt gegen Frauen – ein aktuelles Problem

Bald 200 Jahre ist es her, dass die Frauenbewegung ihren Anfang nahm. Viel hat sich seitdem getan. In Bezug auf Gewalt gegen Frauen sind wir jedoch noch lange nicht am Ziel angekommen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist nach wie vor ein strukturelles Problem, wie auch erschreckende aktuelle Zahlen veranschaulichen: Eine von zwei Frauen gibt an, bereits sexuelle Belästigung erfahren zu haben.[1] Jede dritte Frau erlebt laut Weltgesundheitsorganisation im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt.[2] Dem aktuellen Unicef-Bericht nach sind weltweit 230 Millionen Mädchen und Frauen Überlebende von Genitalverstümmelungen – Schätzung zufolge ein Anstieg um 15 Prozent seit 2016.[3] Und Femizide, die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, geschehen in Deutschland jeden dritten Tag; weltweit sogar alle elf Minuten.[4] Nicht in diesen Zählungen aufgeführt sind zahlreiche weitere Betroffene, wie Lesben, Trans-Personen, intersexuelle oder nicht-binäre Menschen, die ebenfalls häufig Diskriminierung, Gewalt- und Hassverbrechen ausgesetzt sind. Statistisch gesehen nehmen Gewalttaten an Frauen zu. Der Ort, an dem Frauen am meisten gefährdet sind, sind nicht dunkle Parks oder abgelegene Gegenden, sondern das eigene Zuhause.[5] Laut Bundekriminalamt waren 2022 in Deutschland 240.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen, 8,5 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. 171.000 Betroffene davon waren weiblich. Und das sind nur die polizeilich registrierten Fälle – Schätzungen zufolge könnte die Dunkelziffer viermal höher sein.[6] Etwa jede 3-4 Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt innerhalb einer Paarbeziehung.[7] Dennoch wird häusliche Gewalt heute häufig leider immer noch tabuisiert, ignoriert oder oft als „Privatsache“ angesehen.[8] Laut einem Bericht der Vereinten Nationen hält ein Viertel der Menschen weltweit es sogar für gerechtfertigt, wenn ein Mann seine Frau schlägt.[9] Besorgniserregend ist aus dieser Perspektive auch die Tatsache, dass jeder vierte junge Mann zwischen 16 und 28 Jahren, dem Männergesundheitsbericht 2022 nach, einem dominant-maskulinen Rollenbild anhängt.[10]

Staatliche Maßnahmen zum Gewaltschutz

Auch auf rechtlicher Ebene kam es in den letzten Jahrzehnten zu Reformen, wenn auch eher schleppend. Seit 1997 steht in Deutschland etwa Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe. Obwohl die damalige Gesetzesänderung erst schockierend spät vollzogen wurde, gab es damals dennoch im Bundestag Gegner*innen der Reform: Von 643 Stimmen gab es neben 35 Enthaltungen auch 138 Nein-Stimmen von CDU/CSU und FDP; darunter auch 8 Frauen.[11] 2002 ist schließlich das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten, das besonders den Schutz vor partnerschaftlicher Gewalt und Stalking erhöhen sollte. 2016 kam es zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und der Ergänzung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Gesetzbuch. Das derzeitige Vorhaben der EU-Kommission, gewisse Gewaltdelikte europaweit unter Strafe zu stellen und für den Tatbestand der Vergewaltigung den Einwilligungsansatz „Nur ja heißt ja“ einzuführen, bleibt bisher aufgrund der Gegenstimmen einiger Länder (darunter Deutschland) folgenlos.[12] Seit 2018 greift in Deutschland die 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention – das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Abkommen besagt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um geschlechtsbezogene Diskriminierung und Gewalt zu bekämpfen. Auch geht es um die tatsächliche Verwirklichung der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsätze müssen die Vertragsstaaten ganzheitliche politische Konzepte verfolgen und Maßnahmen ergreifen, soziale und kulturelle Denk- und Verhaltensmuster abzulösen, die diesen Vorstellungen entgegenstehen.[13] Obwohl rechtliche Fortschritte erreicht wurden, scheint die Realisierung der Gesetze noch nicht zu funktionieren: Eine die Umsetzung des Abkommens überwachende internationale Gruppe von Expert*innen stellte im Oktober 2022 für die Bundesrepublik gravierende Defizite fest: Die rund 400 Frauenhäuser mit insgesamt ca. 6000 Plätzen in Deutschland sind laut Istanbul-Konvention gut 15.000 zu wenig. Die Finanzierung ist zudem unzureichend und in einigen Regionen gibt es überhaupt keine Angebote, sodass Betroffene häuslicher Gewalt häufig gezwungen sind, zum Täter zurückzukehren. Auch an Gewaltambulanzen mangelt es im Land. Hinzu kommt, dass viele Frauen aufgrund finanzieller Abhängigkeit und drohender Armut erschwerte Bedingungen haben, gewalttätige Partner zu verlassen.[14] Und auch die Art und Weise, wie Strafprozesse um häusliche oder sexuelle Gewalt ablaufen, ist ernüchternd. Nicht nur werden viele Strafverfahren nicht selten ohne Verurteilungen eingestellt – für viele Frauen werden die Verfahren zu einer Tortur aus skeptischen Befragungen, Anzweiflungen und Beschämung.[15] Und auch außerhalb von Gerichtsverfahren wird die Glaubwürdigkeit Betroffener von Gewalt (wenn sie sich denn überhaupt trauen, sich zu äußern) häufig in Frage gestellt oder ihnen selbst die Schuld für das Erlebte zugeschrieben. In der Leipziger Autoritarismus-Studie 2022 zum Beispiel stimmte jede vierte befragte Person der Ansicht zu, Frauen würden häufig übertreiben in der Schilderung von sexueller Gewalt, um Vorteile aus der Situation zu ziehen.[16]Victim Blaming ist gesellschaftlich weit verbreitet und ein großes Problem, wenn es darum geht, systematische (patriarchale) Gewalt zu verurteilen und zu überwinden.

Mangelnde Umsetzung der Gleichberechtigung begünstigt Gewalt gegen Frauen

Eine neue Analyse der Weltbank kam zu dem Ergebnis, dass Frauen weltweit durchschnittlich nur 64 Prozent der Rechte der Männer haben. Als stärkster Kritikpunkt wurde die Sicherheit von Frauen angeführt: Demnach erhielten sie nicht mal ein Drittel des notwendigen Schutzes vor häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Kindesheirat oder Femiziden.[17] Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Gewalt vielfältige Äußerungsformen hat. Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigung, Stalking, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Körperverletzungen bis hin zu Mord und Totschlag gehören unzweifelhaft dazu. Die #MeToo-Bewegung und andere Debatten haben in den letzten Jahren für eine zunehmende Sensibilisierung gesorgt, gewaltvolle Strukturen und Verhaltensweisen zu entlarven und zu kritisieren. Auch anderen Formen von Gewalt kommen seither eine stärkere Beachtung zu, z.B. dem Machtmissbrauch, psychischer oder etwa digitaler Gewalt (Dickpics, Cybermobbing, Hacking, Verbreiten privater (Nackt-)Fotos, etc.). Sexistische Gesellschaftsstrukturen und Mysogynie prägen nach wie vor in großen Teilen unser Miteinander. Frauen sind immer noch ständig Vorurteilen und Stereotypen ausgesetzt und von Diskriminierung betroffen. Die im deutschen Grundgesetz 1949 verankerte Gleichstellung der Frau ist mit Blick auf die Realität in vielen Lebensbereichen noch lange nicht erreicht. Im Berufsleben verdienen Frauen durchschnittlich nach wie vor weniger als Männer. Die Bekämpfung des Lohngefälles ist aufgrund nicht vorhandener Lohntransparenz bisher nicht effektiv.[18] Auch droht vielen die Teilzeitfalle. Viele Mütter z.B. haben aufgrund von Versorgungsengpässen in der Kindererziehung, fehlenden Kita-Plätzen etc., keine andere Wahl. Auch im Familienleben offenbaren sich Ungleichheiten: Die unbezahlte Care Arbeit betrifft weiterhin überwiegend die Frauen, wodurch zugleich ihr Risiko für Altersarmut im Rentenalter steigt. Dass Frauen weiterhin häufig finanziell von Männern abhängig sind, sorgt nicht nur für die Aufrechterhaltung einer patriarchalen Hierarchie, sie erschwert auch, sich aus gewaltvollen Partnerschaften zu lösen. Strukturen aufrecht zu erhalten, die einer tatsächlichen Gleichberechtigung im Weg stehen, ist so gesehen auch ein gewaltvoller Akt, da Gewalt gegen Frauen dadurch systematisch begünstigt wird.

Um eine wirkliche Gleichstellung zu erreichen und Gewalt gegenüber Frauen zu bekämpfen, ist noch viel zu tun. Frauen weltweit begehren auf gegen das Unrecht und für ihre Rechte[19] und stehen damit in der Tradition der Frauenbewegung, die Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Ausgang nahm.

Die Situation der Frauen und die ‚Frauenfrage‘ im 19. Jahrhundert

Gewalt gegen Frauen war auch im 19. Jahrhundert ein strukturelles Problem, wurde in großen Teilen jedoch nicht als solches angesehen. Weit verbreitet und kaum beachtet, bagatellisiert oder sogar toleriert war vor allem häusliche Gewalt. In vielen Gesellschaften galt die Autorität eines Ehemannes über seine Frau als selbstverständlich. In den Ländern des Deutschen Bundes sowie vielen Teilen Europas und Nordamerikas gab es zu dieser Zeit keine spezifischen Gesetze, die Gewalt in der Ehe explizit verurteilten oder bestraften; rechtlicher Schutz gegen Misshandlungen in der Ehe war kaum gegeben. Ganz im Gegenteil wurde den Männern sogar ein gewisses Recht auf Gewalt bzw. „Züchtigung“ in der Ehe zugeschrieben. Auch andere rechtliche Bedingungen, wie etwa die Geschlechtsvormundschaft[20] verringerten den Schutz der Frauen vor gewalttätigen Ehemännern. Auch außerhalb des eigenen Heims waren Frauen des 19. Jahrhunderts massiv von sexueller Gewalt bedroht. Betroffene wurden oft stigmatisiert oder beschuldigt, die Tat provoziert zu haben. Möglichkeiten, Gerechtigkeit zu finden, gab es kaum. Die prekäre Arbeitssituation von Frauen damals verschärfte die Problematik: Die wirtschaftliche Situation zwang viele im 19. Jahrhundert in die Prostitution. Dadurch erhöhte sich das Risiko von Gewalt, sexuellen Übergriffen und Ausbeutung enorm. Dass eine Frau überhaupt arbeitet, passte nicht zu den gesellschaftlichen Normen der Zeit. Als Ehefrau und Mutter hatte sie das Heim zu bereiten. Für Frauen der unteren Gesellschaftsschichten war das jedoch keine Option. Ihnen blieb keine andere Wahl, als zu arbeiten. Aufgrund von Berufsverboten standen ihnen zu dieser Zeit jedoch nicht viele Berufe offen. Viele arbeiteten in Fabriken, Arbeits- und Werkstätten unter sehr schlechten Arbeitsbedingungen und verdienten dabei nur einen Bruchteil der Löhne der Männer.

Die Zeit des Vormärz – die Periode vor der europäischen Revolution 1848/49 – war geprägt von politischer Unterdrückung, sozialer Ungleichheit und dem daraus hervorgehendem Aufkommen gesellschaftlicher Unruhen sowie sozialen und politischen Reformbewegungen. Viele Menschen positionierten sich gegen die bestehenden autoritären Regime in Europa und die gesellschaftlichen Verhältnisse.[21] Auch die Frauenbewegung nahm hier ihren Anfang. Frauenrechtlerinnen, Sozialreformerinnen, Schriftstellerinnen und andere politisch aktive Frauen argumentierten für die Gleichberechtigung der Geschlechter und forderten Reformen in Bereichen wie Bildung, Ehegesetzen, Arbeitsrecht und politischer Teilhabe. Die von sämtlichen Wahlen ausgeschlossenen Frauen begannen ihre Stimmen zu erheben und für ihre Rechte einzutreten, einige Frauenvereine wurden gegründet. Obwohl die Frauenbewegung bis 1848/49 noch keine breite Unterstützung und organisierte Struktur hatte, legte sie doch den Grundstein für den Kampf um Gleichberechtigung.[22]

Die sogenannte ‚Frauenfrage‘ prägte die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts fundamental: Die gesellschaftliche Stellung der Frau wurde in vielen Ländern Europas und Nordamerikas neu verhandelt. Innerhalb der Bewegung gab es dabei unterschiedliche Ansichten und Strategien. Während sich z.B. die Suffragetten in Großbritannien auf das Wahlrecht fokussierten, setzten sich etwa in Deutschland Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung intensiv mit zeitgenössischen Geschlechteridealen und -verhältnissen auseinander und kritisierten das Herrschaftsverhältnis der Männer über die Frauen. Wichtige gesetzliche und politische Veränderungen und soziale Reformen, wie verbesserte Bildungsmöglichkeiten, wurden durch ihren Einsatz auf den Weg gemacht. Dennoch blieben viele Ungleichheiten weit über das 19. Jahrhundert hinaus bestehen.

Die Rolle und Positionen von Louise Otto-Peters

Eine der ersten Vertreterinnen der Frauenbewegung in Deutschland ist die Journalistin und Schriftstellerin Louise Otto-Peters (1819-1895). Schon in jungen Jahren publizierte sie Gedichte, journalistische Texte und Romane und setzte sich für die Gleichberechtigung beider Geschlechter und besonders für die Interessen und Rechte der Frauen ein.[23] Zum Beispiel forderte sie damals bereits bessere Bildungschancen für alle, um auf dieser Grundlage weitere soziale und politische Veränderungen herbeizuführen.[24] Im Zuge des Revolutionsgeschehens in den Jahren 1848/49 sprach sie sich für friedliche Beharrlichkeit und Demokratisierung im Kampf um die Ideale Freiheit, Gleichheit, Einheit und Menschenrechte aus und lehnte ein gewaltvolles Vorgehen ab.[25]

Die 1849 von ihr begründete Frauen-Zeitung sollte als Medium von und für Frauen dafür sorgen, bei Frauen ein politisches Bewusstsein zu schaffen und als Informations- und Kommunikationsforum untereinander dienen.[26] Ein besonderes Augenmerk legte sie dabei auf die Organisation der Arbeit sowie die Lösung der sozialen Frage.[27] Nach den blutigen Barrikadenkämpfen der Märzrevolution gingen die alten Mächte siegreich aus den Kämpfen hervor. Es folgten repressive Maßnahmen – u.a. wurde das Vereinsverbot für Frauen erlassen, was zur Auflösung der kürzlich gegründeten Frauenvereine führte. Im Königreich Sachsen führte das neue Pressegesetz 1850 zu einem Verbot für Frauen in Redaktionen, woraufhin der Redaktionssitz der Frauen-Zeitung offiziell nach Gera (damals reußisch) verlegt wurde, bis die Zeitung zwei Jahre später schließlich ganz eingestellt werden musste.[28] Diese Formen der staatlichen Gewalt beschreibt auch Louise Otto-Peters später in ihren Schriften.[29] Viele Jahre nach dem Revolutionsgeschehen schrieb sie, die Revolution sei die Basis der Bestrebungen und des Aufbegehrens der Frauen im damaligen Kaiserreich gewesen und mahnte, diese Wurzeln der Frauenbewegung nicht zu vergessen.[30]

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Frauenbewegung, besonders in den Jahren zwischen 1865 und 1870, eng geknüpft an die zeitgleich aufbegehrende Arbeiterbewegung. Auch für die Männer wurde die ‚Frauenfrage‘ zunehmend relevant. Dabei gab es sich gegenüberstehende Positionen. Als einer der ersten Männer griff August Bebel die Unterdrückung der Frau auf und forderte 1865 Gründungen von Frauenvereinen wieder zu erlauben, Frauen zu sämtlichen Berufen zuzulassen und in ihnen mehr zu sehen als die auf Häuslichkeit beschränkte Gattin und Mutter. Beim Vereinstag Deutscher Arbeitervereine forderte im selben Jahr auch Moritz Müller die Gleichberechtigung der Frauen, die Beseitigung gesetzlicher Hindernisse und die Gewährleistung von Frauenrechten – auch im Bereich der Bildung. Doch es gab auch vehemente Gegenstimmen und Forderungen (u.a. von Ferdinand Lasalle, der 1863 den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein gegründet hatte), Frauenarbeit gänzlich zu verbieten.[31] Wie lassen sich diese beiden sich so extrem voneinander unterscheidenden Forderungen erklären? Nicht nur waren Vorurteile und starre soziale Normen und Geschlechterrollenbilder stark verankert, auch damalige Herausforderungen des Arbeitsmarktes dürften Anteil an den Debatten um ein Arbeitsverbot für Frauen gehabt haben. Zu Beginn der Industrialisierung gab es mehr Arbeitssuchende als Arbeitsstellen, was von den Fabrikanten wiederum ausgenutzt wurde: Frauen und Kinder wurden an die Maschinen gesetzt und nur minimal entlohnt, die Männer entweder entlassen oder ihre Löhne bis unter die Hungergrenze gedrückt.[32] In den folgenden Jahren wurde häufig ein generelles Arbeitsverbot von Frauen in Fabriken gefordert, u.a. 1866 beim ersten Kongress der Internationalen Arbeiterorganisation (IAA) in Genf, wo die Resolution über ein Verbot der Frauenarbeit in Fabriken beschlossen wurde, 1867 bei der Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und 1870 beim Arbeiterkongress zu Eisenach.[33] Als Begründungen angeführt wurden neben der Konkurrenzsituation aufgrund mangelnder Arbeitsplätze zum Beispiel auch die vermeintliche Minderwertigkeit der Frau oder die Ansicht, Frauen, sollten sich lieber um das schöne Heim für den Arbeiter kümmern und nicht durch eigene Berufstätigkeit das Familienleben abschaffen.[34] In den 1870er Jahren kam viel Bewegung in die Debatte – u.a. dadurch begründet, dass Arbeiter zunehmend nicht in der Lage waren, ihre Familien finanziell abzusichern und somit darauf angewiesen waren, dass ihre Frauen zusätzlich Geld verdienten. Aber auch der Einfluss der sozialistischen Ideen der Pariser Kommune 1871 und die Tatsache, dass dort viele Frauen teilnahmen, führte zu allmählichen Umdenkungsprozessen im Land.[35]

Das polarisierende Thema der Frauenarbeit beschäftigte auch Louise Otto-Peters. In Ihrem Roman Schloß und Fabrik hatte sie bereits 1846 auf die grauenhaften Arbeitsbedingungen, das Elend und die Not der Arbeiter und Arbeiterinnen in den Fabriken aufmerksam gemacht. Der Versuch, sich zu organisieren mündet im Roman in einem Aufstand gegen den Fabrikherrn, der jedoch in einer blutigen Niederlage endet.[36] Anfänglich wurde der Roman konfisziert und konnte später nur stark zensiert erscheinen.[37]

Wegbereitend forderte Otto-Peters 1848 in ihrem offenen Brief Adresse eines Mädchens[38] an das sächsische Märzministerium, Arbeit nicht nur für die Männer, sondern auch für die Frauen zu organisieren. Sie verweist darauf, dass insbesondere in den unteren Gesellschaftsschichten Frauen für ihr tägliches Brot arbeiten müssen, jedoch nur wenige Arten von Arbeit für sie zugelassen seien und die Konkurrenz um die Arbeitsplätze die Löhne massiv herabgedrückt hätte, sodass „das Los der Arbeiterinnen noch ein viel elenderes ist als das der Arbeiter“[39]. Nun zu fordern, einfach die Löhne der Männer zu verbessern, sodass die Frauen nicht arbeiten müssten, würde bedeuten „die eine Hälfte der Menschen für Unmündige und Kinder zu erklären und von den anderen ganz und gar abhängig zu machen.“[40] Frauen wären so zur Absicherung ihres täglichen Überlebens gezwungen sich sofort zu verheiraten – unabhängig davon, ob sie den Mann lieben oder nicht. Andernfalls drohe ihnen „die schlimmste Folge des weiblichen Proletariats […] – die Prostitution.“[41] Sie appelliert an die Männer, die Frauen in ihren Bestrebungen zu unterstützen und kritisiert Fabrikarbeiter, die zur Verbesserung der eigenen Situation auf die Entlassung aller Frauen aus den Fabriken drängen - dies sei ein „Mißbrauch des Rechts des Stärkeren!“[42] Im Oktober 1865 fand in Leipzig auf Einladung Louise Otto-Peters und ihrer Mitstreiterinnen die erste deutsche Frauenkonferenz statt, die schließlich zur Gründung des Allgemeinen deutschen Frauenvereins (ADF) führte, der sich u.a. ebenfalls zur Aufgabe machte, das Recht auf Arbeit für die Frauen zu erkämpfen.[43]

Der Aspekt der aufgezwungenen finanziellen Unselbstständigkeit von Frauen und die damit einhergehende Abhängigkeit von einem Mann hielt Otto-Peters für fatal. In vielen ihrer Schriften ging sie auf die Problematik ein und schilderte auch die damit einhergehenden Folgen und Gefahren für Frauen. In Das Recht der Frauen auf Erwerb aus dem Jahr 1866 kritisiert sie das zeitgenössische Ideal der Frau als Ehefrau und Mutter, das den Mädchen durch ihre Erziehung auferlegt wird und zu dem sie in ihrem Erwachsenenleben später selten eine Alternative finden – einerseits, weil sie selbst verinnerlicht haben, dass Heirat und Mutterschaft zu ihren einzigen Bestimmungen zählen, andererseits weil es die gesellschaftlichen Strukturen und ökonomischen Gegebenheiten nicht anders zulassen. Viele Eltern seien gezwungen, ihre Töchter aus finanziellen Gründen zu verheiraten und viele junge Frauen hätten keine Wahl, als den nächstbesten Mann zu heiraten. Die Institution der Ehe, die nicht auf Liebe gründet, verkomme so durch den hintergründigen Zwang zu einer reinen Versorgungsanstalt, die man auch mit Prostitution vergleichen könne. Solche Vernunftehen könnten jedoch nur zu Verbitterung und unglücklichen Familien führen.[44] Dass eine Frau außerdem als „alte Jungfer“ verspottet und oft gar als nutzlos geächtet wird, wenn sie unverheiratet bleibt, während es den Männern freisteht, sich gegen ein Familienleben zu entscheiden, prangerte sie als ungerecht an.[45] Weiter führt sie aus, dass nicht nur Unverheiratete oder Frauen des Proletariats in finanzielle Bedrängnis gerieten und häufig den einzigen Ausweg der Prostitution wählen müssten  – auch Frauen der höheren Schichten seien betroffen, sofern z.B. der männliche Versorger der Familie verstirbt und sie mittellos zurücklasse.[46] Wichtig sei daher, Mädchen bereits durch die Erziehung zu vermitteln, dass sie mehr erreichen können, als einem Mann zu gefallen, ihn zu heiraten und seine Kinder zu bekommen. Stattdessen sollte man sie ermutigen und fördern, eigene Interessen zu entwickeln und Möglichkeiten zu schaffen, auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür müsse man auch die Bildungsmöglichkeiten für Mädchen verändern und ausweiten auf z.B. wissenschaftliche Bereiche, sodass ihnen zukünftig vielfältigere Berufe offenstehen.[47] Ein zur Selbstständigkeit erzogenes Mädchen werde „weder die bloße Haushälterin, noch die Puppe, noch die Leibeigene und Sklavin des Mannes sein […].“[48]

Die Gründe für das bestehende problematische hierarchische Geschlechterverhältnis erkannte sie bereits in der Diskrepanz in der Kindererziehung[49] von Jungen und Mädchen und den dabei sich offenbarenden unterdrückenden Mechanismen: Mit den Jungen habe man stets mehr Nachsehen, wodurch sie später potenziell jedoch zu rohen egoistischen Männern würden, die die Frauen schlecht behandeln.[50] An anderer Stelle heißt es alarmierend:

„Die Männer sind nicht die Beschützer der Frauen, sie sind ihre Verfolger, und gerade gegen sie ist Schutz vonnöten […].“[51]

In ihrem Buch Genius der Menschheit  führt sie das 1870 weiter aus und schreibt, man müsse

„auch auf die zahllosen unglücklichen (Ehen) blicken, in welchen die natürlichen Beschützer der Frauen, die Väter, die Gatten, Brüder – zuweilen auch gar Söhne – deren Tyrannen und Bedrücker geworden sind, so zwar, dass eben gegen s i e die Frauen eines Schutzes bedürfen, den sie aber fast nirgends und gesetzlich nur dann finden, wenn die Tyrannei den äußersten Grad erreicht hat – d.h., wenn der Mann das Recht des Stärkeren so weit mißbraucht, dass er seine Frau blutig geschlagen, oder sie doch sichtbare Verletzungen davon getragen hat. Die väterliche und eheliche Gewalt, welche die Gesetze in Deutschland den Männern einräumen, ist eine fast unumschränkte. […] Wo die Verhältnisse so entartet sind, daß die Frau selbst in der Familie keinen Schutz findet, sondern sogar oft in die Lage kommt, daß sie g e g e n sie beschützt sein möchte, da kann man auch darauf schließen, welche Gefahren sie erst a u ß e r h a l b derselben preisgegeben ist! Wenn der Mann d i e Frau, die ihm am nächsten steht in der Welt, die Mutter seiner Kinder, nicht achtet – welche Achtung wird der da vor d e n Frauen empfinden, die ihm ferne stehen, ja wird es nicht nöthig sein, statt für sie um seinen Schutz zu bitten, nur darauf bedacht zu sein, die Frauen überhaupt vor den Männern zu beschützen?“[52]

Bereits in ihrem 1852 in drei Bänden erschienene Roman Cäcilie Telville behandelte Louise Otto-Peters das damalige Tabuthema der Gewalt gegen Frauen und ihre unterschiedlichen Ausprägungen: Häusliche, politische, physische sowie psychische Gewalt ziehen sich als roter Faden durch die gesamte Handlung, wie Gabriele Katz zum Louise-Otto-Peters-Tag 2006 herausstellte. Der Roman skizziert verschiedene Frauenleben und -rollen und verdeutlicht, wie allgegenwärtig und fundamental die soziale Ungleichheit für jede Frau der Gesellschaft, unabhängig ihres Standes, Alters, ihrer eigenen Einstellungen ist und wie jede von ihnen gewisse Bedrohungsszenarien in der von Männern dominierten Gesellschaft zu erleiden hat. Die junge Molly von Willneck etwa lebt in Angst vor ihrem Mann, von dem sie getrennt lebt und sucht einen Sinn im Leben abseits eines Daseins als „gute Hausfrau und demüthige Magd“[53]. Bereits ihre Kindheit war gezeichnet von einem oft betrunkenen und gewalttätigen Vater, der nie Reue zeigte, nachdem er die Mutter wieder einmal geschlagen hatte. Die als „Emancipierte“ bekannte Molly ist sich sicher, es sei „nicht die Bestimmung eines Weibes die Launen eines Tyrannen zu ertragen, und wo es das thut, wird sein Dasein dadurch nicht um ein Haar nützlicher und segensreicher, als wenn es in einer Einsiedelei sich verbirgt.“[54] Hals über Kopf geht sie nach Paris und beginnt eine Bühnenlaufbahn. Für sie wäre wünschenswert, „wenn die Männer gezwungen würden, mehr in uns zu sehen und zu achten, als ihre Sklavinnen und die Spiel- und Werkzeuge ihrer Lust.“[55] Schließlich bittet der verlassene Ehemann Molly um Verzeihung: „Du gingst von mir, weil ich dich beleidigt, ich war heftig, roh thyrannisch. Ich werde fortan nicht mehr danach trachten dich an mich zu fesseln wie eine Gefangene. Ich werde von keinem Recht des Gatten mehr sprechen, noch weniger es geltend machen, wie ich sonst getan, ich werde um dich werben wie um eine Geliebte.“[56] Als Molly seine Entschuldigung ablehnt, beginnt er, sie zu bedrohen: „Molly – du weißt, was dich erwarten kann, wenn du bei deiner Weigerung verharrest. Die Gesetze geben mir das Recht dein Herr zu sein, sei freiwillig mein und die Liebe und das Glück machen mich zu deinem Sklaven.“[57] Als sie sich davon nicht einschüchtern lässt, verklagt er sie wegen böswilligen Verlassens, woraufhin sie die Freiheitsstrafe in Kauf nimmt und die Haft antritt.

Louise Otto-Peters ärgerte sich in persönlichen Notizen darüber,

„dass es elende Dinge in der Ehe gäbe, wegen der Schwäche, deren man die Frauen beschuldigt, wegen der Brutalität, die man dem Manne erlaubt, wegen der Schändlichkeiten, die die Gesellschaft mit einem Schleier deckt, mit dem Mantel, der Missbräuche schützt.“[58]

Ihre Kritik äußert sich auch in ihrer Darstellung der unglücklichen Versorgungsehe Mollys, der sie im Roman das Gegenmodell und Ideal der romantischen Liebe entgegenstellt: Cäcilie, die Protagonistin und Nichte Mollys, liebt den jungen und mittellosen Maler Alfred. Seine aufrichtige Liebe zeigt sich darin, dass er den Wunsch hat, sie zu beschützen.[59] Denn sie musste fliehen – „vor einem Pfaffen“[60] und ihren Verwandten. Diese hatten versucht, sie zu vergiften, nachdem ihr Vetter Victor sie mit Verweis auf seine verwandtschaftlichen Rechte mit Küssen und „lüsternen Blicken“[61] bedrängt hatte und eine Verlobung erzwingen wollte. Als Cäcilie später – erfüllt von Reformwillen – von ihrem Erbe eine weibliche Musteranstalt gründen möchte, versucht man, sie durch Verleumdung ins Zuchthaus zu stecken und sie um ihr Geld zu betrügen. Auch die weiblichen Nebenfiguren in der Geschichte haben kein leichtes Leben oder verlieren dieses sogar: Das junge Mädchen Resi etwa wird mit Würgemalen tot aufgefunden und eine betrogene Ehefrau nimmt sich das Leben. Die explizite Thematisierung häuslicher und sexueller Gewalt galt zum Erscheinen des Romans noch als Novum in der Literatur der Zeit.

Von den Frauen selbst forderte Louise Otto-Peters in ihren Texten Mithilfe bei der Gewinnung und Umsetzung neuer Reformen und Rechte und kritisierte sie, sich nicht genug für die eigene Sache einzusetzen.[62] Fortschritte sah sie zu Lebzeiten zum Beispiel in dem Entstehen von Bildungseinrichtungen wie Fortbildungsschulen für Mädchen und vielfältigerem Unterricht in Mädchenpensionaten.[63] In den 1890er Jahren wurden mehrere Frauengesetze auf den Weg gebracht. Die Zeit der ersten Frauenstreiks 1896/97 erlebte Louise Otto-Peters selbst nicht mehr, ebenso wenig wie den allmählichen Zugang für Frauen zu Universitäten ab 1903 oder das Erreichen und die Einführung des Frauenwahlrechts in den Jahren 1918/19.

Fazit

Trotz der Fortschritte bleiben viele ihrer Themen weiterhin präsent, wie vor allem Gewalt gegen Frauen. Louise Otto-Peters hat sich in ihren Auseinandersetzungen nicht auf körperliche Gewalt beschränkt, sondern gesellschaftliche Strukturen verschiedenster Ausprägung angefochten, die den Frauen ein gleichberechtigtes Leben unmöglich und sie für Gewalt besonders angreifbar machen.

Die Rechtslage hat sich seit dem 19. Jahrhundert glücklicherweise geändert. Dennoch zeigt ein Blick auf unsere Gegenwart, dass die Umsetzung nicht zufriedenstellend gelingt und noch nicht genug getan wird, um das Problem der Gewalt gegen Frauen zu lösen. Wichtig sind damals wie heute Gesetze und Maßnahmen zum Schutz von Frauen. Doch auch auf andere besonders gefährdete oder häufig von Diskriminierung betroffene Gruppen, wie etwa queere Menschen oder Menschen mit Migrationsbiografie, muss heute in unserer diversen Gesellschaft ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Der Kampf um Akzeptanz, Gerechtigkeit und Sicherheit für alle ist noch lange nicht zum Ende gekommen. Überlebende von Gewalt brauchen ein stabiles Hilfsnetzwerk, das bisher jedoch nicht ausreichend gegeben ist. Auch muss das Thema im öffentlichen Diskurs verhandelt werden, um auch endlich eine Enttabuisierung zu erreichen, die es Betroffenen erleichtern kann, über ihre Erfahrungen zu sprechen und sich Hilfe zu suchen.

Dabei ist auch der Einfluss der Sozialisierung, den Louise Otto-Peters angesprochen hat, bedeutend. Um einen Wandel der sozialen Normen und Verhaltensweisen untereinander zu erreichen, ist es wichtig, mehr themenbezogene Bildungs- und Präventionsangebote auf den Weg zu bringen. Die Abkehr von starren Rollenbildern und Klischees und einem binären Geschlechterverständnis, die einer tatsächlichen Gleichberechtigung und Diversität im Weg stehen, kann und sollte dadurch unterstützt werden. Außerdem muss Chancengleichheit insbesondere in den Bereichen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet sein. Auch hier offenbaren sich gegenwärtig noch deutliche Mängel. Wie im 19. Jahrhundert ist es auch heute weiterhin wichtig, seine Stimme zu erheben, auf Missstände wie Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen und Veränderungsprozesse anzuregen und mitzugestalten.


[1] Vgl. Rat der Europäischen Union: Maßnahmen der EU zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. URL: www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-measures-end-violence-against-women/ (21.1.24).

[2] Vgl. Lisa Duhm et. al.: Partnerschaftliche Gewalt. Der gefährlichste Ort für eine Frau: ihr Zuhause, in: Spiegel 48/2023 (25.11.23), URL: www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/haeusliche-gewalt-der-gefaehrlichste-ort-fuer-eine-frau-ist-ihr-zuhause-a-01ba643f-3fc6-42a4-9146-3dba3de9e89a (23.3.24).

[3] Vgl. Unicef, o.A.: Weltfrauentag: Über 230 Millionen Mädchen und Frauen sind Überlebende von weiblicher Genitalverstümmelung, Pressemitteilung vom 8.3.24, URL: www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/fgm-report-weltfrauentag/350744 (12.3.24).

[4] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, o.A.: Femizide und Gewalt gegen Frauen, in: bpb (20.04.2023), URL: www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/(1.3.24).

[5] Vgl. Lisa Duhm et. al.: Partnerschaftliche Gewalt.

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. Leonore Winkler: Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen. Wie Angehörige helfen können, in: Spiegel Online (20.3.24), URL: www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/gewalt-gegen-frauen-wie-koennen-angehoerige-helfen-a-35595217-e5d3-4487-8203-5e359e948883 (2.4.24).

[8] Vgl. z.B. die Äußerungen des FC-Bayern zum Prozess des Fußballers Jerôme Boateng: Zeit Online, o.A.: Bundesliga: Kritik am FC Bayern wegen Boateng: „Fatales Signal“, in: Zeit, dpa Sport (7.10.23), URL: www.zeit.de/news/2023-10/07/kritik-am-fc-bayern-wegen-boateng-fatales-signal (22.1.24).

[9] Unter Berücksichtigung von ausgewerteten Daten aus 91 Ländern = 85 % der Weltbevölkerung, vgl. Lisa Duhm et. al.: Partnerschaftliche Gewalt.

[10] Vgl. Ärzteblatt, o.A.: Männergesundheitsbericht widerlegt Klischees für junge Generation, in: gie/ dpa/arzteblatt.de (17.11.22), URL: www.aerzteblatt.de/nachrichten/138947/Maennergesundheitsbericht-widerlegt-Klischees-fuer-junge-Generation (22.1.24).

[11] Vgl. Protokoll der Abstimmung im Bundestag – Nein-Stimme u.a. vom derzeitigen CDU/CSU-Parteivorsitzendem Friedrich Merz, vgl. Deutscher Bundestag: Stenographischer Bericht 175. Sitzung 1997, in: dserver bundestag, URL: dserver.bundestag.de/btp/13/13175.pdf (22.1.24).

[12] Vgl. Schmidt, Kathrin/ ARD Brüssel: Widerstand gegen EU-Richtlinie. Warum der Schutz von Frauen nicht vorankommt, in: Tagesschau (30.1.24), URL: www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gewalt-frauen-100.html (1.2.24).

[13] Vgl. Istanbul-Konvention: Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, online verfügbar unter URL: rm.coe.int/1680462535 (21.1.24).

[14] Vgl. Lisa Duhm et. al.: Partnerschaftliche Gewalt.

[15] Vgl. ebd.

[16] Vgl. ebd.

[17] Vgl. Spiegel Online, o.A.: Analyse der Weltbank. Kein Land bietet Frauen gleiche Chancen – nicht einmal die wohlhabendsten Volkswirtschaften, in: Spiegel eru/dpa/AFX (5.3.24), URL: www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gleichberechtigung-kein-land-bietet-frauen-gleiche-chancen-wie-maennern-a-de6847e1-384b-4a41-aa86-e480a9147faf (15.3.24)

[18] Vgl. ebd.

[19] Weltweite Proteste gegen Gewalt/ Femizide, z.B. in Kenia: Vgl. Spiegel Online, o.A.: Nach Morden an Frauen. Tausende demonstrieren gegen Femizide in Kenia, in: Spiegel asa/ AFP/AP (27.1.24), URL: www.spiegel.de/ausland/kenia-tausende-demonstrieren-gegen-femizide-a-8a0ec28f-47f4-4169-8b2e-e639c204ae5a(15.3.24).

[20] In Sachsen in den 1830ern abgeschafft, in anderen deutschen Staaten noch lange gängig, vgl. Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb. Blicke auf das Frauenleben der Gegenwart. Wiederveröffentlichung der Erstausgabe aus dem Jahre 1866, hrsg. Im Auftrag der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft von Astrid Franzke, Johanna Ludwig, Gisela Notz.   Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 1997 [1866]: S. 68.

[21] Vgl. Werner Hilgemann/ Hermann Kinder (Hg.): dtv-Atlas Weltgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2000: S. 325 f.

[22] Vgl. Gabriella Hauch: „Politik und Geschlecht im demokratischen Milieu 1848/49“, in: Susanne Schötz/ Martina Schattkowsky (Hg.): Louise Otto-Peters und die Revolution von 1848/49. Erinnerungen an die Zukunft. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2012, S.39-67: S. 39-66.

[23] Vgl. Magdalena Gehring: „Die Revolution 1848/49 im Leben von Louise Otto-Peters“, in: Susanne Schötz/ Martina Schattkowsky (Hg.): Louise Otto-Peters und die Revolution von 1848/49. Erinnerungen an die Zukunft. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2012, S. 69-99: S. 97.

[24] Vgl. ebd.: S. 70.

[25] Vgl. ebd.: S. 70-75.

[26] Vgl. ebd.: S. 97.

[27] Vgl. ebd.: S. 72.

[28] Vgl. ebd.: S. 77.

[29] Vgl. Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb: S. 85.

[30] Vgl. Gehring: Die Revolution 1848/49 im Leben von Louise Otto-Peters, S. 99.

[31] Vgl. Ursula Herrmann/ Johanna Ludwig: „Zum Zusammenwirken von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung in den Jahren 1865 bis 1870“, in: Gewalt gegen Frauen – Frauen gegen Gewalt. Berichte vom 14. Louise-Otto-Peters-Tag 2006. Red.: Gerlinde Kämmerer, Johanna Ludwig u. Nina Preißler. Leipzig 2007. 100 S. LOUISEum 26: S. 50-64: S.50.

[32] Vgl. ebd.: S. 51.

[33] Vgl. ebd.: S. 52-58.

[34] Vgl. ebd.: S. 61 f.

[35] Vgl. ebd.: S. 61-64.

[36] Vgl. ebd.: S. 56.

[37] Vgl. Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb: S. 86.

[38]Adresse eines Mädchens(an den hochverehrten Herrn Minister Oberländer, an die durch ihn berufene Arbeiterkommission und an alle Arbeiter), enthalten in: Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb: S.117 ff.

[39] Ebd.: S. 117.

[40] Ebd.: S. 118.

[41] Ebd.

[42] Ebd.: S. 119.

[43] Vgl. Herrmann/ Ludwig: Zum Zusammenwirken von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung in den Jahren 1865 bis 1870: S. 50/ Vgl. Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb: S. 92.

[44] Vgl. ebd.: S. 20-25.

[45] Vgl. ebd.: S. 32 f.

[46] Vgl. ebd.: S. 29-33.

[47] Vgl. ebd.: S. 21-26.

[48] Ebd.: 64.

[49] Eine damals progressive Forderung Louise Otto-Peters: Väter sollten sich ebenfalls in die Kindererziehung einbringen, vgl. ebd.: S. 21.

[50] Vgl. ebd.: S. 51 f.

[51] Ebd.: 61.

[52] Frauenschutz. In: Otto, Louise: Der Genius der Menschheit. Frauenwirken im Dienste der Humanität. Eine Gabe für Mädchen und Frauen, Pest/ Wien/ Leipzig 1870, S. 106 f., 107, 110, 119 ff., zit. nach: Ingrid Müller: „Das Thema Prostitution in Schriften von Louise Otto-Peters“, in: Gewalt gegen Frauen – Frauen gegen Gewalt. Berichte vom 14. Louise-Otto-Peters-Tag 2006. Red.: Gerlinde Kämmerer, Johanna Ludwig u. Nina Preißler. Leipzig 2007. 100 S. LOUISEum 26: S. 6- 10: S. 9.

[53] Aus Cäciliee Telville, zit. nach Gabriele Katz: „Weibliche Existenz im Spannungsfeld von physischer und psychischer Gewalt – Louise Ottos „Cäcilie Telville“, in: Gewalt gegen Frauen – Frauen gegen Gewalt. Berichte vom 14. Louise-Otto-Peters-Tag 2006. Red.: Gerlinde Kämmerer, Johanna Ludwig u. Nina Preißler. Leipzig 2007. 100 S. LOUISEum 26: S. 11-17: S. 12.

[54] Ebd.

[55] Ebd.: S.14.

[56] Ebd. S.15.

[57] Ebd.

[58] Ebd.: S.12.

[59] Vgl. ebd.: S. 14.

[60] Ebd.: S.12

[61] Ebd.

[62] Vgl. Louise Otto-Peters: Das Recht der Frauen auf Erwerb: S. 75.

[63] Vgl. ebd.: S. 81.