Daten zur "Frauen-Zeitung"

März 1849
Theodor Haffner, Buchdrucker in Großenhain legt das von Louise Otto verfaßte Programm für eine "Frauen-Zeitung" mit dem Motto "Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen" im Sächsischen Ministerium des Innern vor.

21. April 1849
Nr. 1 der "Frauen-Zeitung", redigiert von Louise Otto in Meißen, erscheint im Verlag von Theodor Haffner in Großenhain und wird von der Buchhandlung Heinrich Matthes in Leipzig in Kommission genommen. Die Wochenzeitung kostet 15 Neugroschen vierteljährlich.

14. Juli 1849
Nr. 13 der "Frauenzeitung" wird wegen Verstoßes gegen das Kriminalgesetzbuch beschlagnahmt. Den Anlaß gaben Berichte über die gefangenen Teilnehmer an den revolutionären Kämpfen in Sachsen und Baden.

17. Juli 1850
Polizeiliche Durchsuchung der Wohnung von Louise Otto in Meißen auf Anweisung des sächsischen Innenministeriums, wobei Briefe von Gesinnungsgenossen beschlagnahmt werden.

Ende 1850
In Sachsen tritt ein neues Pressegesetz in Kraft. Dessen § 12 erlaubt nur im Königreich Sachsen wohnenden männlichen Personen, die verantwortliche Redaktion einer Zeitschrift zu übernehmen. Frauen dürfen nicht einmal als Mitredakteure genannt werden. Mit der "Lex Otto" wird für Louise Otto, die einzige Redakteurin im Land, Berufsverbot ausgesprochen. Die "Frauen-Zeitung" stellt ihr Erscheinen ein.

5. Februar 1851
Wiedererscheinen der "Frauen-Zeitung" in Gera als "ein Organ für die höheren weiblichen Interessen. Begründet und fortgesetzt von Louise Otto". Redigiert unter Verantwortlichkeit der Hofmeisterschen Zeitungs-Expedition. Die Auslieferung im Buchhandel erfolgt durch G.F. Illgens Erben, Gera. Der Preis beträgt 15 Silbergroschen vierteljährlich.

28. Februar 1851
Sachsens Innenminister von Friesen bietet dem "Fürstlich Reußisch Plauisch Hochlöblichen Ministerium zu Gera" Amtshilfe für das empfohlene Vorgehen gegen die "Frauen-Zeitung" an, da es sich das Blatt zur Aufgabe gestellt habe, "auf das weibliche Geschlecht einzuwirken und es der Mitwirkung zum Umsturze geneigt zu machen".

19. März 1851
Der Geraer Stadtrat Fürnburger teilt der fürstlichen Regierung mit, daß Adolf Hofmeister vorgeladen und vernommen wurde, aber vorschriftsmäßig beim Erscheinen der "Frauen-Zeitung" ein Exemplar an die fürstliche Regierungskanzlei gegeben habe.

6. Oktober 1853
Der sächsische Regierungsrat Körner erbittet in Gera Auskunft zur "Frauen-Zeitung". In der Antwort vom 18. Oktober heißt es, die Zeitung sei bereits ab Juli dieses Jahres nicht mehr erschienen.

 

Link zum Personen- und Ortsregister der "Frauen-Zeitung"