Beitragsordnung für Mitglieder ab 2016

 

Die Mitgliederversammlung der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. Leipzig beschließt am 4. Mai 2015 folgende Beitragsordnung:

Beitragsordnung der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. Leipzig

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V. geändert werden. Die Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.
     
  2. Alle Mitglieder der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
     
  3. Die Beiträge sind in jährlicher Zahlungsweise bis zum Ende des Monats März des jeweiligen Kalenderjahres auf das Konto der Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. zu entrichten. In Ausnahmefällen kann Bar- oder Ratenzahlung erfolgen.
     
  4. Der jährliche Beitrag beträgt:
    a) Einzelmitglied 30,00 EURO
    b) Fördermitglied mindestens 50,00 EURO
    c) Institutionelles Mitglied bzw. institutionelles Fördermitglied (Verein oder juristische Person) 100,00 EURO
    d) Einzelmitglied mit ermäßigtem Beitrag (Studierende, Leipzig-Pass-Inhaber, Bezieher von geringen Einkünften) 15,00 EURO
     
  5. Erfolgt der Beitritt zur Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. im Laufe des ersten Halbjahres eines Kalenderjahres, ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Neuaufnahmen ab 01. Juli d. J. zahlen 50 Prozent des Jahresbeitrages für den Rest des betreffenden Jahres.
     
  6. Zusätzlich zu den Beiträgen ist die Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e. V. auch auf Spenden angewiesen. Spenden können zusammen mit dem Beitrag oder separat überwiesen/ entrichtet werden.
     
  7. Im Rahmen der jeweils geltenden steuerrechtlichen Regelungen werden bei Bedarf Zuwendungsbescheinigungen (früher „Spendenquittungen“) über Beiträge und Spenden ausgestellt. 

Bankverbindung:
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE58 8605 5592 1140 1099 08
BIC: WELADE8LXXX

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