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Daten
zur "Frauen-Zeitung" |
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März 1849: |
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Theodor Haffner, Buchdrucker in
Großenhain legt das von Louise Otto verfaßte Programm für
eine "Frauen-Zeitung" mit dem Motto "Dem Reich der Freiheit
werb' ich Bürgerinnen" im Sächsischen Ministerium des Innern
vor. |
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21. April 1849: |
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Nr. 1 der "Frauen-Zeitung",
redigiert von Louise Otto in Meißen, erscheint im Verlag von Theodor
Haffner in Großenhain und wird von der Buchhandlung Heinrich Matthes
in Leipzig in Kommission genommen. Die Wochenzeitung kostet 15 Neugroschen
vierteljährlich. |
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14. Juli 1849: |
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Nr. 13 der "Frauenzeitung"
wird wegen Verstoßes gegen das Kriminalgesetzbuch beschlagnahmt. Den
Anlaß gaben Berichte über die gefangenen Teilnehmer an den revolutionären
Kämpfen in Sachsen und Baden. |
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17. Juli 1850: |
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Polizeiliche Durchsuchung der
Wohnung von Louise Otto in Meißen auf Anweisung des sächsischen
Innenministeriums, wobei Briefe von Gesinnungsgenossen beschlagnahmt werden. |
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Ende 1850: |
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In Sachsen tritt ein neues Pressegesetz
in Kraft. Dessen § 12 erlaubt nur im Königreich Sachsen wohnenden
männlichen Personen, die verantwortliche Redaktion einer Zeitschrift
zu übernehmen. Frauen dürfen nicht einmal als Mitredakteure genannt
werden. Mit der "Lex Otto" wird für Louise Otto, die einzige
Redakteurin im Land, Berufsverbot ausgesprochen. Die "Frauen-Zeitung"
stellt ihr Erscheinen ein. |
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5. Februar 1851: |
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Wiedererscheinen der "Frauen-Zeitung"
in Gera als "ein Organ für die höheren weiblichen Interessen.
Begründet und fortgesetzt von Louise Otto". Redigiert unter Verantwortlichkeit
der Hofmeisterschen Zeitungs-Expedition. Die Auslieferung im Buchhandel
erfolgt durch G.F. Illgens Erben, Gera. Der Preis beträgt 15 Silbergroschen
vierteljährlich. |
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28. Februar 1851: |
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Sachsens Innenminister von Friesen
bietet dem "Fürstlich Reußisch Plauisch Hochlöblichen
Ministerium zu Gera" Amtshilfe für das empfohlene Vorgehen gegen
die "Frauen-Zeitung" an, da es sich das Blatt zur Aufgabe gestellt
habe, "auf das weibliche Geschlecht einzuwirken und es der Mitwirkung
zum Umsturze geneigt zu machen". |
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19. März 1851: |
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Der Geraer Stadtrat Fürnburger
teilt der fürstlichen Regierung mit, daß Adolf Hofmeister vorgeladen
und vernommen wurde, aber vorschriftsmäßig beim Erscheinen der
"Frauen-Zeitung" ein Exemplar an die fürstliche Regierungskanzlei
gegeben habe. |
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6. Oktober 1853: |
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Der sächsische Regierungsrat
Körner erbittet in Gera Auskunft zur "Frauen-Zeitung". In
der Antwort vom 18. Oktober heißt es, die Zeitung sei bereits ab Juli
dieses Jahres nicht mehr erschienen. |
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Louise-Otto-Peters-Gesellschaft
e.V., Leipzig 2000 |